Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,
Bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner,
Bayerische Staatsministerin für Familie Carolina Trautner,
„Gnade vor Recht“ ist nicht nur ein schönes Sprichwort, sondern auch Ausdruck unserer christlich-sozialen Gesellschaftsordnung. Wer Kinder hat, weiß auch, dass jede Erziehung sich an diesem Grundsatz orientieren sollte, um nicht in Richtung Schwarze Pädagogik zu kippen.
Ich bitte Sie inständig unsere Kinder zu begnadigen und ihnen einen „normalen“ Präsenzunterricht ohne erzwungene Maßnahmen zu ermöglichen. Gerade in Deutschland sollten wir Wert legen auf Freiheit und Brüderlichkeit. Kein Kind sollte aufgrund seiner eigenen oder der Gewissensentscheidung seiner Eltern benachteiligt und ausgegrenzt werden.
BR24 berichtet über den Messerstecher von Würzburg:
„Um einen Patienten gegen seinen Willen zu behandeln, müsse der Arzt Anknüpfungspunkte haben, dass eine akute Gefahr im Raum stehe, dass es möglicherweise akute Pläne gebe und eine akute ernsthafte Gefährdung, führt der Psychiater weiter aus. Ein vager Verdacht allein genüge nicht in so einem Fall.“ Quelle: BR24
Seit einem Jahr schreibe ich Briefe und Artikel und beschäftige mich intensiv mit der Situation der Kinder allgemein und natürlich meiner drei eigenen Kinder. Niemand hat sich bisher die Mühe gemacht, in annähernd gleicher Weise die Unschuldsvermutung zu erklären, wie die behauptete Gefahr im Konjunktiv durch die globale Medienmacht begründet wurde! Wenn alle Kinder in Bayern aufgrund eines vagen Verdachtes leiden müssen, dann steht dies in absolut keinem Verhältnis. Bei einer akuten ernsthaften Gefährdung kann das Gesundheitsamt in Absprache mit der Schule selbstverständlich „freiheitsberaubende“ Maßnahmen einleiten und auf die freiwillige Solidarität der Eltern und Kinder vertrauen.
Bayern hat sich jetzt dem Druck des Gesetzes gebeugt und wird die Maskenpflicht am Platz in den Schulen zum 1.7.2021 beenden. Dies ist nach §28a Absatz 3 IfSG dringend geboten, und somit die Pflicht der Regierung dies auch umzusetzen.
„Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen.“ Quelle: IfSG
Die beibehaltene Testpflicht, bzw. sogar auf drei Tests pro Woche ausgebaute Pflicht, stellt keine sinnvolle Kontrolle des Infektionsgeschehens dar, sondern missbraucht schon wieder die Kinder.
Kinder sind keine repräsentative Gruppe der Gesellschaft. Kein Wahlforscher käme auf die Idee seine Prognosen auf Grund von Schülerbefragungen durchzuführen. Mittel der Wahl wäre hier das Sentinel des RKI, wie es auch für Influenza und andere Viren Verwendung findet.
Kinder können sich nicht ernsthaft selbst testen. Die Testkits sind nicht für Kinder zugelassen. Auch sind die Selbsttest so fehleranfällig, dass auf sie kein 100% Verlass ist. Falsch positive kommen bei niedriger Inzidenz viel häufiger vor, als Richtig Positive. Trotz negativem Selbsttest kann ein Kind aber durchaus schon positiv sein.
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit, stellen aber ein potentiell genauso hohes Risiko der Infektionsübertragung dar, wie die durch einen Schnelltest negativ Getesteten.
In der Anlage zu diesem „Gnadengesuch“ schicke ich Ihnen meine Fragen und Anmerkungen zu diesem Thema mit einer umfangreichen Quellensammlung – damit Sie sich selbst ein Bild von der Situation unserer Kinder machen können. Gleichzeitig freue ich mich über jede fundierte Antwort zu den vielen offenen Fragen und Widersprüchen der Pandemiebekämpfung an den Schulen.
Nur im Dialog und mit Kompromissbereitschaft können wir die beste Lernumgebung und Gerechtigkeit für unsere Kinder schaffen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Paul Andersson
Anlagen:
Hochachtung, klar und konkret, und direkt an die Zuständigen! Hoffentlich reagieren sie mit GNADE für die Kinder, derer sie bedürfen!